Mein Ehegatte verlangt eine Zahlung im Rahmen des Zugewinnausgleiches. Wie wird der Zugewinn berechnet?
Ist die Ehe gescheitert, stellt sich oft die Frage, was aus dem gemeinsamen Vermögen oder dem Eigenheim wird.
Wird in einem Ehevertrag nichts anderes vereinbart, leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Demnach wird aus den Vermögen der Ehegatten kein gemeinsames Vermögen. Scheitert die Ehe ist der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielt haben, nach § 1363 abs. 2 BGB auszugleichen.
Können sich die Ehegatten nicht einigen, kann der sogenannte Zugewinn auch gerichtlich geltend gemacht werden. Zunächst wird geprüft, ob überhaupt Zugewinn entstanden ist. Hierzu wird das Vermögen jedes Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung mit dem Zeitpunkt des Endes der Ehezeit verglichen. Die jeweiligen Überschüsse müssen zur Hälfte an den anderen Ehegatten ausbezahlt werden.
Da es beim Zugewinn eine Vielzahl von Fallstricken und Ausnahmen gibt, sollten Sie sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Häufig kann der Anwalt auch eine Alternative zum offiziellen Zugewinnausgleich erarbeiten und zwischen den Ehegatten vermitteln.