Arbeitsrecht Überstunden

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Mein Arbeitgeber verlangt von mir die Ableistung von Überstunden. Ist das Rechtens? Wie erfolgt die Vergütung von Überstunden?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Ableistung von Überstunden. Sie müssen diese nur dann erbringen, wenn eine entspre­chende Regelungen im Arbeits­vertrag, in einer Betriebs­ver­ein­barung oder im Tarif­vertrag existiert.

Fehlt eine solche Regelung, können Sie Überstunden ablehnen. Aber auch bei vertraglichen Regelungen gelten hierfür weitere Bestimmungen. So muss der Betriebsrat diesen zustimmen. Wird üblicherweise nur an Werktagen gearbeitet, sind Sonn- und Feiertagsarbeiten nur im Ausnahmefall zulässig.

Die Anzahl der Überstunden ist durch das Arbeitszeitgesetz begrenzt. Danach dürfen Arbeitnehmer von Montag bis Samstag je acht Stunden arbeiten. Maximal sind also 48 Stunden in der Woche zulässig.

Das Arbeits­zeit­gesetz lässt auch eine Ausweitung auf bis zu 10 Stunden Arbeit pro Tag zu. Dann muss aber innerhalb von 6 Monaten ein entsprechender Freizeitausgleich erfolgen.

Auch die Vergütung von Überstunden ist gesetzlich nicht geregelt. Es hängt häufig von der getroffenen Überstundenregelung ab, ob die zusätzliche Arbeit vergütet wird oder durch Freizeit ausgeglichen wird.

Kommt es zum Streit über die Ableistung und Bezahlung von Überstunden ist zu beachten, dass für einen Vergütungsanspruch nicht nur Überstunden abgeleistet wurden. Der Arbeitgeber muss diese auch nachweisbar angeordnet oder zumindest gebilligt haben. Häufig scheitern gerade an dieser Voraussetzung viele Entgeltklagen wegen Mehrarbeit. Lassen Sie sich daher möglichst schriftlich die Anordnung zur Ableistung von Überstunden bescheinigen.

Bei Problemen mit Überstunden sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

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