Familienrechts Gewaltschutz

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Wie kann ich mich gegen Gewalt in der Ehe schützen?

Kommt es zu Streitigkeiten zwischen den Eheleuten, die über verbale Attacken hinausgehen oder herrscht Gewalt in der Ehe, so besteht die Möglichkeit durch das Familiengericht eine befristete Regelung zum Schutz vor weiterer Gewalt zu erwirken. Zu den häufigsten Maßnahmen gehören, ein Betretensverbot der Ehewohnung, ein Näherungsverbot gegenüber dem anderen Ehegatten oder den Kindern oder ein Kontaktverbot (auch unter Verwendung von Telefon, Fax, Internet).

Auch vorläufige Regelungen zur Nutzung der Ehewohnung sind möglich.

Ihr Anwalt hilft Ihnen gern, Gewaltschutzanträge bei Gericht zu stellen.