Familienrecht Hausrat

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Ich habe mich getrennt. Nun will mein Ehegatte den Hausrat nicht herausgeben. Was kann ich tun?

Zum Hausrat gehören alle beweglichen Sachen, die nach den ehelichen Lebensverhältnissen für die gemeinsame Wohnung, die Hauswirtschaft und das Zusammenleben einschließlich der Freizeitgestaltung bestimmt sind. Typischerweise handelt es sich dabei um Möbel, Haushaltsgeräte, Geschirr und Kleidung. Aber auch die Nahrungs- und Genussmittel gehören zum Hausrat. Auch ein Pkw kann Hausrat sein.

Gibt es aufgrund der Trennung Streit darüber, wer welche Gegenstände behalten darf und können sich die Parteien nicht einigen, gibt es die Möglichkeit, ein gerichtliches Verfahren zur Teilung des Hausrates einzuleiten. Das Familiengericht wird dann nach eigenem Gutdünken eine Aufteilung vornehmen und hierbei lediglich darauf achten, dass eine wertmäßig gleichmäßige Aufteilung erfolgt. Wer welche Hausratsgegenstände am dringendsten benötigt, spielt hingegen nur eine untergeordnete Rolle. Schon aus diesem Grunde sollte ein solches Verfahren möglichst vermieden werden.

Oft lässt sich unter Mitwirkung von anwaltlicher Hilfe eine schnelle und kostengünstigere Lösung finden, als dies in einem gerichtlichen Verfahren möglich wäre. Auf Wunsch unterstützen wir Sie und erstellen einen optimalen Plan zur Hausratsteilung.