Arbeitsrecht Verjährung

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Wann verjähren meine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis? Gibt es weitere Fristen zu beachten?

Auch die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen der regelmäßigen Verjährung des BGB. Danach beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Allerdings sind im Arbeitsrecht Ausschlussfristen weit verbreitet. Diese verkürzen die Verjährungsfrist oft auf wenige Monate.

Ausschlussfristen finden sich häufig im Arbeitsvertrag. Auch Tarifverträge enthalten regelmäßig Ausschlussklauseln.

Sie müssen also schnell handeln, damit Ihre berechtigten Ansprüche nicht verfallen. Lassen Sie von uns Ihren Arbeitsvertrag auf wichtige Zeitpunkte prüfen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht spürt Rechtsanwalt Dörfler nicht nur versteckte Ausschlussfristen auf, sondern kann Ihnen auch sagen, ob die Klauseln überhaupt wirksam sind. Wir sehen auf einen Blick, ob der Verfall Ihrer Ansprüche droht. Selbst wenn Sie einmal eine Frist übersehen haben, finden wir meist einen Weg, dieses Versäumnis zu heilen.

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