Arbeitsrecht Zeugnissprache

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Ich bin mit den Formulierungen in meinem Zeugnis nicht einverstanden. Kann ich von meinem Arbeitgeber verlangen, dass er einen Zeugnisentwurf von mir übernimmt?

Leider besteht kein Anspruch auf bestimmte Formulierungen im Arbeitszeugnis.

Das Zeugnis dient einerseits dem Arbeitnehmer als Bewerbungsunterlage und andererseits zur Unterrichtung des zukünftigen Arbeitgebers. Aus dieser Doppelfunktion heraus ergibt sich, dass das Zeugnis vom verständigen Wohlwollen des Arbeitgebers getragen sein muss. Es darf den Arbeitnehmer daher nicht unnötig in seinem Fortkommen behindern. Sie haben daher grundsätzlich Anspruch auf eine gute, durchschnittliche Bewertung, wenn Ihr Arbeitgeber angebliche Defizite nicht darlegt und beweist.

Auch sind im Zeugnis und der Zeugnissprache oft negative Botschaften versteckt. Diese müssen vom Arbeitgeber selbstverständlich entfernt werden. Hier besteht ein Anspruch auf Abänderung der im Zeugnis enthaltenen Formulierung.

Auf Wunsch überprüfen wir Ihr Arbeitszeugnis und helfen Ihnen, zu einer leistungsgerechten Bewertung zu kommen.