Ich soll einen Prozesskostenvorschuss zahlen. Was ist das und bin ich zur Zahlung verpflichtet?
Ehegatten oder Kinder können gegen den Unterhaltspflichtigen einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss bzw. Verfahrenskostenvorschuss für einen Rechtsstreit haben, welcher eine persönliche Angelegenheit betrifft. Es handelt sich hierbei um eine besondere Form des Unterhaltes. Der Unterhaltspflichtige muss soweit er leistungsfähig ist auch die Prozesskosten im Wege des Vorschusses an die Unterhaltsberechtigten zahlen. Neben klassischen Unterhaltsverfahren kommt ein Prozesskostenvorschuss vor allem auch für Scheidungsverfahren oder Vaterschaftsanfechtungsklagen in Betracht.
Ein Gerichtsverfahren wird damit doppelt teuer für den Unterhaltsverpflichteten. Gerade in Unterhaltsverfahren sollte deshalb bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Einigung mit der Gegenseite gesucht werden. Nur so lässt sich das erhebliche Kostenrisiko umgehen.
Ist der Prozesskostenvorschuss erst einmal gezahlt, scheitert eine spätere Rückforderung meist an den strengen Voraussetzungen für einen Erstattung.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung oder Abwehr eines Prozesskostenvorschussanspruches. Rufen Sie uns an.