Fundierte Beratung im Arbeitsrecht: Abfindung Aushandeln in Frankfurt
Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind nicht selten. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht haben wir es dabei häufig mit Themen wie Kündigung und Abfindung zu tun. Ein Anwalt für Abfindung in Frankfurt wird Sie bedarfsgerecht beraten und Ihnen helfen, eine Abfindung mit der Gegenseite auszuhandeln.
Warum Sollten Sie uns Wählen?
Dennis Dörfler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und ausgewiesener Experte für Abfindungs recht in Frankfurt. Er berät und vertritt gleichermaßen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In unserer Arbeitsrecht-Beratung spielen besonders häufig Fragen zu den Themen Kündigung, Kündigungsschutz und Abfindung eine Rolle. Was nur die wenigsten Arbeitnehmer in Frankfurt wissen: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Dies gilt auch im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Eine Abfindung ist vielmehr eine freiwillige, zuvor ausgehandelte oder in manchen Fällen auch gerichtlich angeordnete Zahlung. Unser Abfindung Rechtsanwalt prüft gerne für Sie, ob Sie Anspruch auf eine Abfindung haben, verhandelt mit Ihrem Arbeitgeber über die Ihnen zustehende Höhe und setzt Ihre Interessen gegebenenfalls auch vor Gericht in Frankfurt durch.
Haben Sie Anspruch auf eine Abfindung?
Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft für Sie gerne, ob Sie einen Anspruch auf Abfindung in Frankfurt haben:
✓ Erfahrung und Fachkenntnisse auf allen Gebieten des Arbeitsrechts
✓ Fachanwalt für Arbeitsrech
✓ Fundierte Beratung für Arbeitnehmer, Betriebsräte, Arbeitgeber
✓ Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Abfindung
✓ Abfindung Verhandeln Argumente, Abfindung Rechtlicher Anspruch, und Abfindung Aushandeln
Besteht bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber auf Abfindung Rechtsanspruch?
Viele Arbeitnehmer denken, dass sie automatisch Anspruch auf Abfindung bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber haben. Diese Annahme ist jedoch ein Trugschluss: Aus dem deutschen Arbeitsrecht geht kein Anspruch auf Abfindung hervor. In Frankfurt wird dennoch häufig im Zusammenhang mit dem Verlust eines Arbeitsplatzes eine Abfindung gezahlt. Es handelt sich dann jedoch um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, der eine Vereinbarung (§ 305 BGB) mit dem Arbeitnehmer zugrunde liegt. Denkbar ist eine mit dem Betriebsrat ausgehandelte Betriebsvereinbarung oder ein Interessenausgleich. Am häufigsten sind jedoch Individualvereinbarungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.
Im Arbeitsrecht ist die Zahlung einer Abfindung demnach kein Regelfall. In Frankfurt berät Sie unser Anwalt Arbeitsrecht Abfindung gerne zu dem Thema und hilft Ihnen, eine angemessene Abfindung auszuhandeln.
Sieht das Arbeitsrecht bei einer Betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung vor?
Sie haben eine (betriebsbedingte) Kündigung erhalten? Dann sollten Sie sich in Frankfurt schnellstens mit unserem Anwalt Abfindung in Verbindung setzen. Es ist nicht üblich, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen bereits in der Kündigungserklärung eine Abfindung anbietet aus Schutz vor einer Kündigungsschutzklage in Frankfurt. Ob Ihr Arbeitgeber von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, kann er frei entscheiden. Nur in diesen speziellen Fall ist die Höhe der Abfindung gesetzlich geregelt. Die Abfindung beträgt danach ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet.
Mit einer Individualvereinbarung wahren Sie hingegen die Chance auf eine über diese Regelabfindung hinausgehende Zahlung. Sind Sie durch einen Anwalt für Abfindung vertreten, steigen Ihre Chancen auf eine Abfindung weiter. Vereinbaren Sie einen Termin zur Rechtsberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt.. Kontaktieren Sie unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Kündigung Wegen Krankheit – Kann der Arbeitnehmer eine Abfindung Erwarten?
Eine Kündigung wegen Krankheit ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer ein sensibles Thema. Viele Angestellte unterliegen allerdings dem Irrglauben, dass ihnen während des Krankenstandes laut Arbeitsrecht nicht gekündigt werden kann und wenn doch Ihnen eine Abfindung zusteht. Allerdings ist die Einlegung einer Kündigungsschutzklage in Frankfurt häufig die einzige Möglichkeit, nach Ausspruch einer Kündigung noch eine Abfindung auszuhandeln. Zur Vermeidung eines langen und kostenintensiven Rechtsstreits mit ungewissem Ausgang lassen sich die Arbeitgeber in der Güteverhandlung regelmäßig auf eine Abfindungszahlung ein.
Als Anwalt für Abfindung könne Sie eine stets kompetente Vertretung erwarten:
- ✓ Ausgewiesener Experte im Arbeitsrecht Frankfurt als Fachanwalt für Arbeitsrecht
- ✓ Bundesweite Vertretung von Mandanten
- ✓ Arbeitsrecht-Experte mit Fokus Abfindung in Frankfurt
- ✓ Weitere Schwerpunkte: Kündigung, Abmahnung, Versetzung
- ✓ Rechtlicher Beistand auch bei Überstunden, Arbeitszeit und Lohn