Was kostet mich eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt?
Im Arbeitsgerichtsprozess gilt der sonst übliche Grundsatz, dass die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, nicht.
Beim Arbeitsgerichtsprozess muss jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre Kosten selber tragen. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Bei geringem Arbeitseinkommen oder Arbeitslosigkeit kann auch Prozesskostenhilfe in Betracht kommen. In diesem Fall übernimmt der Staat die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren.
Wer keine Rechtschutzversicherung oder keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, für den lohnt sich eine Kündigungsschutzklage regelmäßig nur, wenn die zu erwartende Abfindungszahlung die Verfahrenskosten übersteigt. Dies lässt sich meist schon im ersten Beratungsgespräch vom Rechtsanwalt ermitteln.