Obwohl mein Urlaub bereits vor Monaten eingereicht und genehmigt wurde, will mein Arbeitgeber, dass ich trotzdem zur Arbeit komme. Ist das Rechtens?
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber genehmigten Urlaub auch gewähren. Nur ausnahmsweise kann der Urlaub versagt werden. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 1 des Bundesurlaubsgesetzes, wonach die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Es sind vom Arbeitgeber also besondere Gründe darzulegen, weshalb der Urlaub nicht genehmigt werden kann.
Ist im Hinblick auf die ursprüngliche Genehmigung des Urlaubs eine Reise gebucht worden, deren Antritt nun wegen der drohenden Ablehnung des Erholungsurlaubes gefährdet ist, kann vor dem Arbeitsgericht im Wege einer einstweiligen Verfügung der Urlaubsanspruch erstritten werden.
Auf keinen Fall sollte der Urlaub eigenmächtig angetreten werden (Selbstbeurlaubung). Dies wäre ein Kündigungsgrund.
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