Mein Arbeitgeber hat mir eine Versetzung angedroht. Was kann ich tun?
Versetzung ist die einseitige Zuweisung neuer Arbeitsbereiche, eines neuen Arbeitsortes oder einer neuen Abteilung durch den Arbeitgeber.
Eine Zustimmung des Arbeitnehmers ist nicht erforderlich. Trotzdem können Sie sich als Arbeitnehmer gegen eine Versetzung wehren, wenn diese nicht vom Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO umfasst ist. Hierzu muss geprüft werden, ob der Arbeitsvertrag die Möglichkeit einer Versetzung im konkreten Fall erlaubt und ob diese Versetzung im Übrigen billigem Ermessen genügt. Nur eine willkürliche Versetzung ist unwirksam und müsste nicht befolgt werden.
Bitte wenden Sie sich im Einzelfall an unser Büro. Nur ein Spezialist kann die Wirksamkeit der Versetzung prüfen und Sie bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung wegen der Versetzung effektiv vertreten.