Arbeitsrecht Zeugnis

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Was ist ein Arbeitsrecht Zeugnis?

Ein Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber ausgestellte Urkunde über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer (§ 630 BGB).
Es wird zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen unterschieden. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält noch eine Bewertung des Leistungs- und Führungsverhaltens des Mitarbeiters. Im einfachen Zeugnis sind hingegen nur die Kenntnisse und Tätigkeiten des Arbeitnehmers aufgeführt.

Warum ist ein Zeugnis im Arbeitsrecht so wichtig?

Das Zeugnis hat eine wichtige Funktion. Es dient dem künftigen Arbeitgeber oft als maßgebende Entscheidungshilfe. Es enthält Nachweise für die Eignung eines Bewerbers. Vor allem aber benotet der alte Arbeitgeber die bisherigen Leistungen seines Arbeitnehmers.
Sie sollten beim Arbeitsrecht Zeugnis daher genau hinsehen und auf ein hochwertiges Zeugnis achten. Es ist Ihre Visitenkarte auf dem Arbeitsmarkt.

Dies gilt auch hinsichtlich der Zeugnissprache. Wohlwollend klingende Formulierungen verstecken häufig Defizite des Arbeitnehmers. Lassen Sie Ihr Zeugnis daher von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Es ist eine lohnende Investition, wenn Sie sich erfolgreich bewerben wollen.

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

In Deutschland ist der Arbeitsrecht Zeugnis Anspruch gesetzlich verankert. Nach § 109 Abs. 2 Gewerbeordnung besteht ein Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis wenn das Beschäftigungsverhältnis endet. Weigert sich der Arbeitgeber ein Zeugnis auszustellen, können Sie diesen Anspruch auch gerichtlich durchsetzen.
Wir helfen Ihnen gerne, wenn es um Ihr Zeugnis im Arbeitsrecht geht. Wir können Ihnen auch beistehen bei

  • ✔ Einhaltung der Frist zur Geltendmachung des Arbeitszeugnisses;
  • ✔ Inhaltliche und rechtliche Prüfung des arbeitszeugnis;
  • ✔ Bei Anforderung des Arbeitszeugnis.

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