Arbeitsrecht Freistellung

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Mein Arbeitgeber hat mich freigestellt. Was Muss ich Beachten?

Die Freistellung durch Arbeitgeber bedeutet regelmäßig, dass der Arbeitgeber auf ihre Arbeitsleistung verzichtet. Im Gegenzug ist er aber zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet.
Häufig erfolgen Freistellungen, um Kündigungen vorzubereiten oder den Arbeitnehmer von seinem Arbeitsplatz fernzuhalten.

Arbeitsrecht Freistellung durch Arbeitgeber

Das deutsche Arbeitsrecht enthält Bestimmungen, die Arbeitnehmer so weit wie möglich vor ungerechtfertigten Entlassungen schützen sollen. Auch der Inhaber eines Unternehmens mit mindestens 10 Beschäftigten darf einen Arbeitnehmer, der länger als sechs Monate beschäftigt ist, nicht einfach von der Arbeitspflicht suspendieren.
Der Inhaber eines Unternehmens kann einen Arbeitnehmer, der länger als sechs Monate gearbeitet hat, nur in vier Fällen freistellen.

  • ✔ Betriebsbedingte Gründe.
  • ✔ Verstöße gegen die Verhaltensregeln.
  • ✔ Personenbedingte Gründe (z. B. fehlende Qualifikationen).
  • ✔ Verlust der Arbeitserlaubnis.

Algorithmus Freistellung durch den Arbeitgeber

Was tun bei Freistellung durch Arbeitgeber? Die Suspendierung aus dem Arbeitsverhältnis kann nicht spontan und sofort erfolgen. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten, die vorsehen:

  • ✔ Wahrung der Form und schriftliche Unterichtung des Arbeitnehmers;
  • ✔ Einhaltung der Fristen im Falle einer Suspendierung.

Wie Sollten Sie in diesem Fall Vorgehen?

Sie können sich aber gegen eine Freistellung im Arbeitsrecht wehren. Sie haben einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung. Nur in Ausnahmefällen, wenn dringende betriebliche Belange einer Beschäftigung entgegenstehen, darf der Arbeitgeber Sie gegen Ihren Willen suspendieren.
Der Beschäftigungsanspruch lässt sich notfalls auch gerichtlich im Wege einer einstweiligen Verfügung durchsetzen. Rufen Sie an und Rechtsanwalt Dörfler Fachanwalt für Arbeitsrecht wird die Sache für Sie in die Hand nehmen. Er wird Ihnen in jeder Situation helfen, insbesondere bei:

  • ✔ einseitige freistellung durch den arbeitgeber;
  • ✔ lohnfortzahlung bei freistellung durch arbeitgeber;
  • ✔ freistellung durch arbeitgeber bei schwangerschaft;
  • ✔ freistellung durch arbeitgeber nach kündigung.

Schildern Sie mir Ihr Anliegen! Ich helfe gerne!

Tel. 069 6786 4350