Brauche ich einen Ehevertrag?
Ein Ehevertrag wird meist geschlossen, um den gesetzlichen Güterstand zu modifizieren und die Scheidungsfolgen für den Fall des Scheiterns der Ehe zu regeln. Er ist zudem ein häufiges Instrument, um den Bestand eines Familienbetriebes eines Ehegatten im Falle einer Scheidung zu sichern. Der Ehevertrag soll also helfen, Streit zwischen den Ehegatten zu vermeiden.
Der Ehevertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit regelmäßig der Protokollierung durch einen Notar.
Ein Ehevertrag ist häufig nur dann erforderlich, wenn ein Ehegatte sein Vermögen oder den Familienbetrieb vor dem Scheitern der Ehe retten will.
Bei der Anfertigung oder Prüfung eines bestehenden Ehevertrages stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.