Ich bin geschieden / Ich habe ein uneheliches Kind. Das Kind lebt beim anderen Elternteil. Darf mir dieser den Umgang mit meinem Kind verbieten?
Grundsätzlich haben beide Elternteile Anspruch auf Umgang mit ihrem Kind. Nur in Ausnahmefällen und wenn das Wohl des Kindes durch den Umgang gefährdet ist, kann dieser gerichtlich ausgeschlossen werden.
Können sich die Eltern nicht über das Umgangsrecht einigen, treffen die Familiengerichte auf Antrag eine Regelung über die Besuchszeiten.
Es spielt für den Umgang im Übrigen keine Rolle, welcher Elternteil das Sorgerecht hat. Es ist auch unzulässig, die Umgangskontakte von der Bezahlung des Kindesunterhaltes abhängig zu machen.
Fühlen Sie sich im Umgangsrecht benachteiligt oder verweigert der betreuende Elternteil Umgangskontakte, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Meist lassen sich mittels einer anwaltlichen Aufforderung zeitnah Umgangskontakte mit ihren Kindern realisieren.