Sorgerecht, wer darf entscheiden?
Grundsätzlich versorgen, betreuen und erziehen Eltern ihre Kinder. Das Recht, aber auch die damit verbundene Verpflichtung wird in der Rechtsprechung elterliche Sorge genannt.
Bei verheirateten Eltern steht den Eltern das Sorgerecht für Ihre Kinder grundsätzlich gemeinsam zu.
Wenn die Eltern nicht miteineander verheiratet sind, muss eine Sorgererklärung vor dem Jugendamt abgegeben werden, damit ein gemeinsames Sorgerecht begründet wird. Ohne diese Erklärung erhält die Mutter die Alleinsorge.
Häufig kommt es im Rahmen einer Trennung auch zu Streitiggkeiten über das Sorgerecht. Können sich die Eltern zum Beispiel über das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag einem Elternteil das Sorgerecht oder Teilbereiche davon allein übertragen.
Da ein solches Verfahren viele Unwägbarkeiten birgt, sollten Sie sich vorher von einem Anwalt für Familienrecht fachkundig beraten lassen.
Rechtsanwalt Dörfler unterstützt Sie gerne und zeigt Ihnen auch alternative Lösungsmöglichkeiten auf.