Kosten

KOSTEN

Ein Wort zu den Kosten

In Abhängigkeit vom Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit des Rechtsanwaltes entstehen unterschiedliche Gebühren. Die Höhe der Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG) geregelt.

In besonderen Fallkonstellationen kann auch eine Abrechnung nach Stundensätzen sinnvoll sein, weil die gesetzliche Vergütung das Verhältnis zwischen Aufwand und Kosten nicht zutreffend wiederspiegelt.

Gute anwaltliche Vertretung hat also ihren Preis.

Die voraussichtlich anfallenden Kosten erläutern wir bereits im ersten Gespräch. So bleiben die Kosten transparent und Sie sind vor bösen Überraschungen geschützt.

Es gibt zudem verschiedene Möglichkeiten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und ohne die dadurch entstehenden Kosten selbst zahlen zu müssen.

Hier hat sich vor allem die Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung bewährt.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so können unsere Kosten mit Ihrer Versicherung abgerechnet werden. Sie tragen dann kein Kostenrisiko, egal welcher Aufwand betrieben werden muss, um Ihr Ziel zu erreichen.

Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung besteht weiter die Möglichkeit, in gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe für Sie zu beantragen. Im Falle der Bewilligung von Prozesskostenhilfe werden die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwaltes von der Staatskasse übernommen.

Anwaltliche Hilfe ist zwar nicht umsonst, aber wir zeigen Ihnen, wie unsere Hilfe bezahlbar bleibt.

Nachfolgend finden Sie Stichworte zu den gängigsten arbeitsrechtlichen Problemen.

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