Ihr Rechtsanwalt für Scheidung und Partnerschaftsaufhebung in Frankfurt
Ihre Ehe steht vor dem Aus oder sie leben schon getrennt und suchen einen kompetenten Anwalt für Ihre Scheidung in Frankfurt und Umgebung? Sie wollen einen Rechtsanwalt, der sich Zeit nimmt und ihnen zuhört; einen Juristen, der ihre Ansprüche schnell und kostengünstig durchsetzt? Dann sind Sie bei mir richtig. Als Rechtsanwalt für Scheidung und Familienrecht unterstütze ich sie selbstverständlich auch in Partnerschaftsverfahren.
Eine Scheidung oder Partnerschaftsaufhebung ist nicht das Ende!
Fast jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden. Sie sind also nicht allein. Die Gründe für das Scheitern sind genauso vielfältig, wie die Gründe für die Eheschließung oder Eingehung einer Partnerschaft. Gerade deshalb sollten Sie die Schuld nicht bei sich suchen oder sich als Opfer sehen.
Blicken Sie nach vorne!
Voraussetzungen für eine Scheidung in Frankfurt
Um nach dem deutschen Familienrecht geschieden zu werden, müssen sie mindestens 1 Jahr von ihrem Ehegatten dauerhaft getrennt leben. Erst dann wird vermutet, dass ihre Ehe gescheitert ist und somit die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen.
Unter einer dauerhaften Trennung wird Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft verstanden. Diese setzt eine Trennung von Tisch und Bett voraus. Ihr Partner und Sie dürfen keinerlei Versorgungsleistungen mehr füreinander erbringen. Hierfür ist nicht zwingend der Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung erforderlich. Eine Trennung kann auch innerhalb der Ehewohnung erfolgen, wenn Sie z. B. ein anderes Zimmer als Ihr Ehegatte bewohnen.
Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Ehescheidung nur in sehr wenigen vom Gesetz zugelassenen Härtefällen möglich.
Sind die Scheidungsvoraussetzungen erfüllt, kann beim Familiengericht ein Scheidungsantrag einreicht werden. Für diesen Antrag besteht Anwaltszwang. Als Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie gern bei ihrer Ehescheidung oder Partnerschaftsaufhebung.
Ablauf einer Scheidung
Ist der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt worden, läuft das eigentliche Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht. Der andere Ehegatte kann diesem Antrag zustimmen. Ein Anwalt ist für diese Zustimmung nicht erforderlich. Dennoch kann es notwendig sein, dass sich jeder Ehegatte von einem eigenen Rechtsanwalt vertreten lässt. Insbesondere wenn Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, gemeinsame Kinder) zwischen den Partnern streitig sind, ist ein zweiter Anwalt oft unumgänglich.
Die einzige von Amts wegen mit der Ehescheidung durchzuführende Folgesache ist der Versorgungsausgleich. Dies ist der Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Hierzu werden vom Familiengericht die entsprechenden Auskünfte bei den Rententrägern eingeholt.
Nur bei kurzer Ehedauer von unter 3 Jahren erfolgt der Versorgungsausgleich lediglich auf Antrag eines Ehegatten.
Nach Vorliegen der Auskünfte und Ermittlung des Versorgungsausgleiches wird ein Scheidungstermin bestimmt. In diesem werden die Ehegatten nochmals persönlich zur Scheidung und den Folgesachen angehört. Vorab ist eine Information über den Ablauf der Anhörung durch einen Scheidungsanwalt sinnvoll.
Und die Kosten?
Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Höhe bestimmt sich hierbei nach dem Verfahrenswert, welcher sich aus dem Vierteljahreseinkommen der Ehegatten ergibt.
Wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Verfahrensführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, erhalten Sie auf Antrag Verfahrenskostenhilfe.
Die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe bewirkt, dass von Ihnen zu zahlende Gerichtskosten und Gebühren des Ihnen beigeordneten Rechtsanwalts aus der Staatskasse gezahlt werden.
Selbstverständlich informiere ich sie vor einer Beauftragung über die anfallenden Kosten und ob bei ihnen die Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe vorliegen.
Die voraussichtlichen Kosten lege ich Ihnen transparent und nachvollziehbar offen. Machen sie sich keine Sorgen!
Sie benötigen auch Hilfe bei Trennung, Unterhalt oder Sorgerecht?
Als Anwalt für Familienrecht in Frankfurt unterstütze ich Sie auch in allen übrigen familienrechtlichen Angelegenheiten.
Rufen sie mich einfach unter 069 6786 4350 an oder nutzen Sie mein Kontaktformular.
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